Mehrzweckhalle
Vermietung
(Pauschalpreise):
€ 200,00 MZH gesamt und Foyer
€ 250,00 MZH, Foyer und Küche (mit und ohne Kochen)
€ 150,00 Sendersaal und Sendervorplatz
Die Benützung der Hallen und Räumlichkeiten für sportliche Tätigkeiten von Vereinen (FF Dobl, FF Zwaring-Pöls, Landjugend, Gesunde Gemeinde, Sportunion, Sportverein, Kneipp Aktiv Club usw.) ist kostenlos! Schulische Veranstaltungen und Veranstaltungen der Elternvereine der VS Dobl und VS Zwaring-Pöls sind ebenfalls kostenlos!
Benefizveranstaltungen sind nach dem jeweiligen Anlassfall seitens des Vorstandes zu bewerten.
(alle Angaben inkl. USt)
In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.
· Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.
· Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.
Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.
Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.
€ 20,00/Stunde Mehrzweckhalle (inkl. Nutzung der Sanitärbereiche)
€ 10,00/Stunde Turnhalle VS Zwaring-Pöls (inkl. Nutzung der Sanitärbereiche)
(alle Angaben inkl. USt)
In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.
· Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.
· Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.
Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.
Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.
€ 33,00/Stunde ganze Halle ohne Foyer
€ 33,00/Stunde ganze Halle + € 150,00 pauschal für Foyer
€ 16,00/Stunde halbe Halle + € 150,00 pauschal für Foyer (nur mit Foyer möglich)
€ 150,00 pauschal nur Foyer
€ 100,00 Auf- und Abbau Bühne
€ 80,00 Küche ohne Kochen
€ 180,00 Küche mit Kochen
(alle Angaben inkl. USt)
In den Beträgen ist der Aufwand für Strom, Beheizung etc. enthalten.
· Bei Dauervermietungen (z.B. sportliches Training über die Wintermonate) behält sich die Gemeinde vor, den Saal für einzelne größere Veranstaltungen an andere Veranstalter zu vermieten.
· Dauervermietungen gelten solange und werden solange verrechnet, als nicht eine dezidierte Abmeldung im Gemeindeamt erfolgt.
Die Rückstellung der Räumlichkeiten hat besenrein zu erfolgen.
Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungspauschale von € 30,00/Stunde verrechnet.
Die angeführten Pauschalen verstehen sich als Tagespauschale.
Die neuen Preise gelten ab 01.07.2023.
Detailfragen zur Vermietung
Das Foyer mit Ausschank kann (auch allein) angemietet werden
Besteck und Geschirr für 300 Personen ist vorhanden.
Grundsätzlich ist der jeweilige Raum vermietet, zum Saal der Bühnenbereich dazu.
Inbegriffen sind die WC-Anlagen sowie bei Sportveranstaltungen die Duschen.
Der Bereich zwischen den Duschen und dem Zugang zum Saal hinter dem Arzt/Technikraum kann als Lagerbereich genutzt werden. (Die Gemeinde übernimmt für die gelagerten Sachen keine Haftung). Sonstige Räumlichkeiten nur nach Absprache mit den Vertretern der Gemeinde. In der Vermietung inbegriffen ist die mögliche Nutzung von Bühnenelementen, einer integrierten Tonanlage sowie wenn notwendig, die Verlegung eines Schutz-Bodenbelages.
(Schlüssel), wer erklärt mir die Räume etc.?
Die Anmeldung bzw. Reservierung erfolgt über Frau Elisabeth Walter (0699/1521 11 12) im Gemeindeamt
Die Übergabe der Räumlichkeiten und des Schlüssels bzw. Erklärung der Haustechnik (Versorgung, Entsorgung etc.) erfolgt durch den Hallenwart Herrn Zach Gerhard (0699/1521 11 80) bzw. durch unsere Schulwartin Ulrike Bundschuh (0699/1521 1165) nach vorheriger Terminvereinbarung mit diesem vor Ort.
Grundsätzlich ist für die Sammlung, Trennung und Abfuhr der Abfall- und Reststoffe der Veranstalter zuständig. Die notwendigen Müllsäcke (€ 4,00/Stück) sind rechtzeitig im Gemeindeamt zu besorgen bzw. können bei Übergabe des Schlüssels in der Halle vom Hallenwart bezogen werden. Die aufgestellten Alt- und Reststoffcontainer sind für Veranstaltungen nicht vorgesehen und dürfen nicht benutzt werden. Details sind mit dem Hallenwart anlässlich der Übergabe der Halle zu klären.
Der Veranstalter hat dem Betreiber (Hallenwart) eine Person zu benennen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist und als Kontaktperson zwischen Betreiber (Hallenwart) und Veranstalter gilt. Diese Person ist verantwortlich für das Abschalten des Lichts, Versperren der Türen, Rückgabe der Schlüssel, Reinigung etc.
Da der Veranstalter für jeden aus dem Auf-/Abbau und der Durchführung der Veranstaltung entstandenen Schaden haftet, wird dringend der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung empfohlen!
Im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot!
Bei sportlichen Tätigkeiten in der MZH dürfen nur Turnschuhe mit weißen Sohlen verwendet werden!
Eine ev. Dekoration des Saales kann vom Veranstalter unter vorheriger Absprache mit dem Hallenwart erfolgen. Tische (45) und Sessel (400) sind vorhanden und wenn benötigt, vom Veranstalter aufzustellen.
Parken ist auf den dafür vorgesehen Flächen vor und hinter der Halle bzw. hinter der Pfarrkirche und (zuletzt) auch entlang der Zufahrtsstraße von der Landesstraße aus möglich. Für die Parkordnung ist der Veranstalter zuständig, entstandene Schäden (Grünanlagen) sind vom Veranstalter zu ersetzen.
Die benutzten Räumlichkeiten sind dem Hallenwart vom Veranstalter spätestens bis 12.00 des Folgetages in dem Zustand, in dem sie übernommen worden sind, wieder zu übergeben.
Der Mehrzwecksaal und das WC sind besenrein zu übergeben.
Das Foyer ist feucht aufzuwischen.
Die Küche und der Kühlraum sind besenrein zu übergeben.
Reinigungsmaterial bzw. Wasserentnahme sind bei der Übergabe zu klären!
Beschädigungen jeglicher Art sind bei der Rückgabe zu melden und (z.B. Gläserbruch) zu ersetzen.
In jedem Fall ist der Schlüssel nach Beendigung der Veranstaltung bzw. bei länger dauernder Anmietung bei der Abmeldung an die Gemeinde bzw. an den Hallenwart zu retournieren.