Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung gewährt auch heuer wieder einen Heizkostenzuschuss für den Winter 2023/2024 in der Höhe von € 340,- für alle Heizungsanlagen.
Voraussetzung für die Gewährung des Heizkostenzuschusses ist, dass die Antragsteller zumindest seit 01. September 2023 den Hautpwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf Wohnunterstützung (Hauptmietvertrag) haben sowie deren monatliches Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt hauptwohnsitzgemeldeter Personen) die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:
Für Einzelpersonen Haushalte: € 1.392,-
Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,-
Für jedes Familienhilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 418,-
Die Antragstellung hat bis spätestens 29.02.2024 beim Gemeindeamt zu erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Steiermark.