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  • Übungsfahrten – Beobachtungsfahrt, Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule

    Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).

    Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:

    • Perfektionsschulung (vier Unterrichtseinheiten)
      davon eine Unterrichtseinheit "Autobahnfahrt"
    • Prüfungsvorbereitung (eine Unterrichtseinheit)

    Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt.

    Ausführliche Informationen zur Anmeldung zur Fahrprüfung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie