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  • Aktives Wahlrecht – Gemeinderatswahlen 2025

    Wahlberechtigt bei den  Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 sind alle Personen, die

    • spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
    • am Stichtag (30. September 2024)
      • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
      • in einer niederösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    An den  Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 4. November 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion