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  • Kunststoffverpackungen

    Folgendes gehört in den Kunststoffcontainer bzw. Gelben Sack:

    • entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
    • entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
    • entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
    • Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.

    Achtung

    Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.

    Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.

    Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Gebinde flachgedrückt werden, bevor sie eingeworfen werden.

    Seit dem Jahr 2025 erfolgt eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen.

    In Altstoffsammelzentren ist auch eine getrennte Sammlung von Metallen und Kunststoffen möglich.

    Neu

    Seit 1. Jänner 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig, wenn die Getränkeverpackungen durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet sind. Das Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackungen zurück ins Geschäft bringen.

    Weiterführende Informationen

    Ab Jänner 2025: Neues Pfandsystem in Österreich

    Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie