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  • Geschäftsfähigkeit

    Sinnverwandter Begriff: Eigenberechtigung

    Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, eigenständig rechtlich zu handeln, d.h. einerseits Pflichten einzugehen und andererseits Rechte zu erwerben.

    Volle Geschäftsfähigkeit erhalten Personen mit 18 Jahren (Volljährigkeit).

    Hinweis

    Kinder und Jugendliche sind nur eingeschränkt geschäftsfähig.

    Weiterführende Links

    Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

    Letzte Aktualisierung: 2. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion