Skip to content
  • Namensänderung: Krankenversicherungsträger

    Allgemeine Informationen

    Unter gewissen Umständen ist eine Namensänderung dem Krankenversicherungsträger mitzuteilen, in vielen Fällen erfolgt die Änderungsmeldung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice.

    Betroffene

    Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsmarktservice beziehen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

    Voraussetzungen

    Keine Angaben

    Fristen

    Keine Angaben

    Zuständige Stelle

    Grundsätzlich ist der zuständige Krankenversicherungsträger über eine Namensänderung zu informieren:

    Verfahrensablauf

    Keine Angaben

    Erforderliche Unterlagen

    Keine Angaben

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Arbeitsmarktservice (→ AMS)

    Rechtsgrundlagen

    Keine Angaben

    Experteninformation

    Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

    Zum Formular

    Es steht kein Formular zur Verfügung.

    Authentifizierung und Signatur

    Keine Angaben

    Rechtsbehelfe

    Keine Angaben

    Hilfs- und Problemlösungsdienste

    Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion