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  • Verfall

    Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Verfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion