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  • Barrierefreier Zugang zu Webseiten des Bundes

    Webseiten und mobile Anwendungen (Apps) des Bundes müssen bestimmte Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllen, damit diese für Nutzerinnen/Nutzer, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen, besser zugänglich sind. Dies gilt neben dem Bund auch für jene Einrichtungen, die Aufgaben im allgemeinen Interesse erfüllen, teilrechtsfähig sind und überwiegend vom Bund finanziert werden bzw. unter dessen Aufsicht stehen. Webseiten und mobile Anwendungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten fallen nicht darunter.

    Webseiten und mobile Anwendungen sind wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.

    Betroffene Nutzerinnen/Nutzer können Mängel bei der Einhaltung dieser Anforderungen anzeigen. Zuständig für die Überprüfung, ob die Webseiten und mobilen Anwendungen den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, ist die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

    Für gewisse Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Barrierefreiheit. Dies sind unter anderem Online-Karten, Kartendienste sowie Reproduktionen von Stücken aus Kulturgutsammlungen, wenn technische Gründe der vollständigen Barrierefreiheit entgegenstehen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

    Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt