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Kfz – Marktgemeinde Dobl-Zwaring
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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben T 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Tarsdorf 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Taufkirchen an der Pram 

    Empfehlung

    Lärmbelästigung durch den Betrieb von Rasenmähern, Häckslern etc.

    zu unterlassen: 

    • täglich
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Taufkirchen an der Trattnach 

    Empfehlung

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag 
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Ternberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Thalheim bei Wels 

    Verordnung 

    Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren), Hochdruckreinigern und Häckslern

    ausgenommen:

    • Nutzung im Rahmen von Gewerbe/Industrie
    • Landwirte im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit
    • Ortschaften: Am Thalbach, Edtholz, Bergerndorf, Unterschauersberg und Ottsdorf (im Siedlungsgebiet Ottsdorf gilt das Sonn- und Feiertagsverbot)

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Timelkam 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 21 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Tollet 

    Empfehlung 

    lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • Mittagsruhe, Nachruhe (insbesondere ab 20 Uhr)
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Traunkirchen 

    Verordnung 

    Garten und Arbeitsgeräte mit Verbrennungsmotoren wie Rasenmäher, Rasentrimmer, Laubsauger, Laubbläser, Vertikutiergerät, Häcksler, Bohrhämmer, Schlagbohrmaschinen, Motorsägen, Winkelschleifer und Kreissägen etc. 

    gilt nicht für:

    • akkubetriebene Rasenroboter und Schraubgeräte
    • ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion und auf Garten- und Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr 

    Treubach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Tumeltsham 

    Empfehlung

    Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 6:30 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 20:30 Uhr

    zu unterlassen:

    • Montag bis Samstag
      • 12 bis 13:30 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    • Nachtruhe
      • 22 bis 6 Uhr

    Traun

    Verordnung

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Pressluftkompressoren und damit verbundene Arbeitsgeräte, Trenn- und Schleifmaschinen, Sägen, Fräs- und Hobelmaschinen, Schlagbohrmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungsmaschinen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 7. November 2019

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion