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Kfz – Marktgemeinde Dobl-Zwaring
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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H  

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag am Hausruck

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr 

    Haibach im Mühlkreis 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Haibach ob der Donau 

    Empfehlung

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • mittags und nachmittags
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haigermoos 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hargelsberg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hartkirchen 

    Verordnung 

    Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen, Hochdruckreiniger in den von der Verordnung erfassten Grundstücke

    ausgenommen: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes bzw. im Rahmen der ortsüblichen land- und forstwirtschaftlichen Produktion

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Haslach an der Mühl 

    keine Vorgaben 

     

     

    Heiligenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hellmonsödt 

    Empfehlung 

    Rasenmähen und Arbeiten mit lärmenden Geräten

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Helpfau-Uttendorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Herzogsdorf keine Vorgaben     

    Hirschbach im Mühlkreis

    Empfehlung

    lärmende Arbeiten

     zu unterlassen:

    • täglich
      • in den Abendstunden
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hochburg-Ach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hofkirchen im Mühlkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hofkirchen im Traunkreis 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hohenzell 

    Empfehlung 

    Gartenarbeiten mit lärmerzeugenden Maschinen und Geräten 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • vor 7 Uhr
      • zwischen 12 und 13:30 Uhr
      • nach 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Holzhausen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen und sonstiger Lärm 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • bis 8 Uhr
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hörsching

    Empfehlung

    Verwendung von lautstarken Geräten (z.B. Rasenmäher, motorbetriebene Heckenscheren)

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion