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  • Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben D 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Deutsch-Wagram

    keine Vorgaben

     

     

    Dietmanns

    Empfehlung

    lärmende Tätigkeiten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Dobersberg

    keine Vorgaben 

     

     

    Drasenhofen

    keine Vorgaben

     

     

    Droß

    keine Vorgaben

     

     

    Drosendorf-Zissersdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

    Drösing

    keine Vorgaben

     

     

    Dürnkrut

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Dürnstein

    Verordnung

    Inbetriebnahme von lärmenden Maschinen wie z.B. Rasenmäher, Motorspritzpumpen, Motorsägen und ähnliche Geräte im verbauten Gebiet der Gemeinde und in einem 100 Meter breiten, außerhalb davon liegenden Streifen

    verboten:

    • 1. Mai bis 31. Oktober
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 14 Uhr
        • 20 bis 6 Uhr
      • Sonn- und Feiertag

         

        • 0 bis 8 Uhr
        • 12 bis 24 Uhr

         

    • 1. November bis 30. April
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 20 bis 6 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • 0 bis 8 Uhr
        • 12 bis 14 Uhr
        • 18 bis 24 Uhr

     

    Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion