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  • Vormerkdelikte

    Vormerkdelikte und Rechtsfolgen
    Delikte Rechtsfolgen
    Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille Geldstrafe:

    300 Euro bis 3.700 Euro

    Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei Lenkerinnen/Lenkern der Klasse C und D Geldstrafe:
    Klasse C: 36 Euro bis 2.180 Euro
    Klasse D: 363 Euro bis 2.180 Euro
    Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers Geldstrafe:
    72 Euro bis 2.180 Euro
    Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden Geldstrafe:
    bis 2.180 Euro
    Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer Geldstrafe:
    bis 2.180 Euro
    Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Anmerkung: Das Befahren des Pannenstreifens ist zulässig, wenn die Bildung einer Rettungsgasse dies erfordert.) Geldstrafe:
    bis 2.180 Euro
    Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz oder (wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden) auch mit einspurigem Kfz Geldstrafe:
    72 Euro bis 2.180 Euro
    Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen Geldstrafe:
    bis 726 Euro
    Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln Geldstrafe:
    bis 726 Euro
    Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere
    • ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs (z.B. bei Verkehrsstockung) ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte
    • geschlossene Schranken zu übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in den abgesperrten Raum zu begeben
    • Überfahren von Eisenbahnkreuzungen trotz Vorhandensein optischer oder akustischer Warnsignale oder bei ganz oder teilweise geschlossenem Schranken
    Geldstrafe:
    bis 726 Euro
    Lenken eines Kfz, dessen
    • technischer Zustand oder
    • nicht entsprechend gesicherte Beladung
    eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
    Geldstrafe:
    72 Euro bis 2.180 Euro
    Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung Geldstrafe:

    bis 5.000 Euro

    Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand
    Abstand beträgt zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden
    Geldstrafe:
    bis 726 Euro

    Ausführliche Informationen zum Thema "Alkohol am Steuer" allgemein sowie zu den Rechtsfolgen je nach Grad einer Alkoholisierung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Rechtsgrundlagen

    Führerscheingesetz (FSG)

    Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie