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  • Kataster

    Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

    Der Kataster besteht aus:

    • Grundstücksverzeichnis
    • Koordinatenverzeichnis
    • Katastralmappe
    • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
    • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
    • Grenzen der Grundstücke
    Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion