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  • Freibetrag

    Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion