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  • Bildmarken des öffentlichen Bereichs

    Öffentliche Stellen nutzen die Amtssignatur als digitale Unterschrift auf Behördenschriftstücken. Die Amtssignatur besteht aus einer Bildmarke, einer Information über die Prüfbarkeit und einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde. Die Behörde muss die Bildmarke im Internet veröffentlichen.

    Auf folgenden Seiten finden Sie die Bildmarken der Bundesministerien und Bundesländer:

    Bundesministerien

    Bundesländer

    Weiterführende Links

    Informationen des BMF über die Amtssignatur ( BMF)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion