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Kfz – Marktgemeinde Dobl-Zwaring
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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Katsdorf 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Kefermarkt 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Kirchberg bei Mattighofen 

    keine Vorgaben

     

     

    Kirchberg ob der Donau 

    keine Vorgaben 

     

     

    Kirchberg-Thening 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Kirchdorf an der Krems

    Empfehlung

    lärmbelästigende Arbeiten durch Rasenmäher, elektrische Geräten etc.

    zu unterlassen:

    • Mittagszeit
    • Abendstunden
    • Wochenende

    Kirchham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Klaffer Empfehlung lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klam 

    keine Vorgaben 

     

     

    Kleinzell im Mühlkreis 

    Empfehlung

    Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

     zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Königswiesen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Kopfing im Innkreis

    Empfehlung

    Lärmende und laute Tätigkeit (z.B. Rasenmähen)

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kremsmünster 

    Verordnung 

    Betrieb von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) 
    angetrieben werden sowie von Kreissägen

    zusätzlich:

    Modellflugkörper, Modellboote und sonstige Modellfahrzeuge mit Verbrennungsmotor 

     verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Krenglbach 

    Verordnung

    (Die von diesem Verbot betroffenen Flächen sind in der Lärmschutzverordnung der Gemeinde angegeben.)

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher), Elektrorasenmähern, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor

    gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes; ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

    Verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kronstorf 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) 

    gilt nicht für: Einsatz von Maschinen im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion