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  • EU - Unionsbürger

    Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt, die für die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger der Europäischen Union spezifische Rechte und Pflichten definiert. Dazu zählen:

    • Recht auf Freizügigkeit
    • Aktives und passives Wahlrecht
    • Diplomatischer und konsularischer Schutz
    • Petitions- und Beschwerderecht

    Ausführliche Informationen zum Thema "Unionsbürgerschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion