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  • Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     
    Sankt Barbara im Mürztal Verordnung Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag
      • 7 bis 22 Uhr
    • Dienstag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 15 Uhr

    1. Oktober 2019

    lärmbelästigende Gartenarbeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 15 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    • Montag
      • bis 7 Uhr
    Sankt Gallen

    Verordnung

    Rasenmähen und Heckenschneiden mit Geräten, die mit Verbrennungsmotor ( z.B. Benzinrasenmäher) oder Elektromotor angetrieben werden

    verboten:

    • Samstag
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Sankt Johann im Saggautal 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Sankt Johann in der Haide

    keine Vorgaben

     

     

     

    Sankt Josef (Weststeiermark)

    Verordnung

    lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie der Betrieb von Rasenmähern (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    gilt nicht für:

    land- und forstwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Bewirtschaftung, jedoch nicht für den Betrieb mit Rasenmähern (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Sankt Kathrein am Offenegg 

    Empfehlung 

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und anderer lärmender Geräte

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Sankt Lorenzen im Mürztal

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Sankt Marein im Mürztal

    Verordnung

    Rasenmähen mit lärmentwickelnden Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    elektrisch betriebene Rasenmäher, die keinen Lärm erzeugen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Sankt Margarethen bei Knittelfeld

    Verordnung

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie Durchführung von lärmerregenden Arbeiten (Verwendung von Kreissägen, Presslufthämmern und dergleichen)

    gilt nicht für:

    Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Sankt Martin im Sulmtal 

    Verordnung 

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärm erregenden Arbeiten (Verwenden von Kreissägen, Presslufhämmern und dergl.)

    gilt nicht für:

    Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, jedoch nicht für den Betrieb von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Sankt Michael in Obersteiermark

    Verordnung

    lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    24. Juni 2021

    Sankt Nikolai im Sausal 

    Verordnung 

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten  

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Sankt Peter am Ottersbach

    keine Vorgaben

     

     

    1. Oktober 2019

    Sankt Peter im Sulmtal 

    Verordnung 

    lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie beispielsweise der Betrieb von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     
    Sankt Peter ob Judenburg

    Verordnung

    lärmbelästigende Garten- oder Hausarbeiten

    gilt nicht für:

    unerlässliche Reparaturarbeiten zur unverzüglichen Behebung nicht vorgesehener Gebrechen an Versorgungseinrichtungen zur Abwehr von Gefahren oder Schäden größeren Ausmaßes, sowie Tätigkeiten, die im üblichen Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für solche Betriebe verrichtet werden

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7:30 bis 12 Uhr
      • 13 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 7:30 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Sankt Peter-Freienstein

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 21 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13:30 bis 16 Uhr
     

    Sankt Radegund bei Graz

    Verordnung

    lärmverursachende Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen, Baumschnitt, Häckselarbeiten udgl. mit Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    1. Oktober 2019

    Sankt Ruprecht an der Raab 

    Verordnung 

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Samstag 
      • 7 bis 12 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Sankt Stefan ob Leoben 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 19 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     
    Sankt Stefan ob Stainz

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Schäffern

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Schladming 

    Verordnung  

    Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmähern (Benzinrasenmäher), Heckenscheren, Baumsägen usw.

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr

    verboten: 

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Sinabelkirchen

    Verordnung

    Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten, wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden u.Ä.

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Spielberg 

    Empfehlung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten 

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Spital am Semmering

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr
     

    St. Kathrein am Hauenstein

    keine Vorgaben

     

     

     

    Stainz 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 20 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Stallhofen

    Empfehlung

    Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     
    Stanz im Mürztal keine Vorgaben  

     

    21. Juni 2021

    Straden 

    Empfehlung 

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    1. Oktober 2019

    Stubenberg

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • vor 7 Uhr
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 12 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig