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Absolventen einer HTL und Personen mit gleichwertigen Kenntnissen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Absolventinnen/Absolventen einer höheren technischen Lehranstalt (HTL) oder Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation und über drei bzw. sechs Jahre aufbauender fachbezogener Praxis verfügen, können die Qualifikationsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur" erwerben.
Dazu ist die Absolvierung eines Fachgespräches über die Praxis im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erforderlich. Die in Frage kommenden technischen und gewerblichen Fachrichtungen sind in der IngG-Fachrichtungsverordnung festgelegt.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachgespräch
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen HTL oder
- Ablegung einer Abschlussprüfung im Ausland (formale Qualifikation), die einer Reife- und Diplomprüfung entspricht oder
- Ablegung einer Reifeprüfung und Nachweis einer mit der Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt fachlich vergleichbaren Qualifikation und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen (bzw. bei Nachweis einer fachlich vergleichbaren Qualifikation mindestens sechsjährigen) und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden. Die Reifeprüfung (bei der dritten Variante oben) kann bis zum Ende der vorgesehenen Praxistätigkeit nachgeholt werden.
Absolvierung des Fachgesprächs
Das Fachgespräch erfolgt mit zwei Expertinnen/Experten aus dem eigenen Berufsbereich im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Zuständige Stelle
Zertifizierungsstellen im Wohnsitzbundesland (veröffentlicht auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW))
Erforderliche Unterlagen
Dem ausgefüllten und eigenhändig unterfertigten Antragsformular sind die erforderlichen Nachweise anzuschließen:
- Nachweis der Personenidentität
- Zeugnis bzw. Zeugnisse über Schul-/Bildungsabschluss
- Praxisbestätigungen durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
- Bei selbständiger Tätigkeit SV-Bestätigung und/oder Auszug aus dem GISA
- Gegebenenfalls Bestätigungen über fachliche Weiterbildungen
- Eigene Beschreibung der ingenieurmäßig ausgeführten Tätigkeiten anhand von Referenzprojekten
Kosten
Die Kosten betragen (für das Jahr 2023) 449 Euro.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Liste der Zertifizierungsstellen (→ BMAW)
- Informationsfolder für Antragstellerinnen/Antragsteller (→ BMAW)
- Informationsfolder für Fachexpertinnen/Fachexperten (→ BMAW)
- Informationen zum Ingenieurgesetz 2017 (→ BMAW)
Ingenieurzertifizierung
Rechtsgrundlagen
- Ingenieurgesetz (IngG)
- IngG-Fachrichtungsverordnung
- IngG-Kostenverordnung
- IngG-Zertifizierungsstellenverordnung
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft