Rasenmähzeiten in Salzburg
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Bad Aussee |
Verordnung |
Rasenmähen gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, sowie die Arbeiten in gewerblichen Gärtnereien |
erlaubt:
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Bad Hofgastein |
Verordnung |
Inbetriebnahme von lärmenden Baumaschinen oder sonstigen Geräten und die Durchführung von Arbeiten, soweit dadurch störender Lärm verursacht wird, insbesondere die Benützung von Motorrasenmähern mit Explosionsmotoren zusätzlich: Benützung von Kreissägen und Kettensägen mit Explosionsmotoren, das unnötige Laufenlassen von Fahrzeugmotoren oder sonstige lärmende Tätigkeiten |
verboten:
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Bad Vigaun |
keine Vorgaben |
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Berndorf bei Salzburg |
Empfehlung |
Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, und Freizeitgeräten |
verboten:
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Bramberg am Wildkogel |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Bruck an der Großglocknerstraße |
Verordnung |
Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen, insbesondere Rasenmäher, Kreissägen und Motorsägen |
verboten:
erlaubt:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion