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    Allgemeines zu den Ehrenzeichen der Bundesländer

    Allgemeine Informationen

    Auch die Landesregierungen der Bundesländer vergeben Ehrenzeichen und Auszeichnungen. Die jeweiligen Ehrenzeichen werden an Personen verliehen, die besondere Leistungen für das jeweilige Bundesland erbracht bzw. dessen Ansehen und Entwicklung besonders gefördert haben.

    Fristen

    Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Landes sollten fünf Jahre (Interkalarfrist) liegen.

    Hinweis

    Die Interkalarfrist gilt nicht zwischen Verleihungen des Bundes und des Landes.

    Zuständige Stelle

    Die jeweilige Landesregierung

    Erforderliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Landesregierung.

    Hinweis

    Die Verleihung erfolgt durch die jeweilige Landesregierung.

    Zusätzliche Informationen

    Die Vergabe von Ehrenzeichen und Auszeichnungen der Bundesländer ist in verschiedenen Landesgesetzen geregelt.

    Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion