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  • Unterstützung nach Behinderungsarten

    Blinde Menschen

    • Förderungen für technische Arbeitsausstattungen
      z.B. Blindentelefonanlage, Braille-Zeile für Computer sowie damit in Verbindung stehende Einschulungskosten
    • Förderungen für soziale Rehabilitation
      • Technische Hilfsmittel wie Lesegeräte und Farberkennungsgeräte für den außerberuflichen Bereich
      • Förderung zur Steigerung der Mobilität
    • Zuschuss zur Anschaffung eines Blindenführhundes
    • Arbeitsassistenz (→ USP) bei der Arbeitsuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz

    Gehörlose Menschen

    • Förderungen für soziale Rehabilitation
      Technische Hilfsmittel wie Licht- und Rüttelwecker, Schreibtelefone
    • Erstattung der Kosten für eine Gebärdensprachdolmetscherin/einen Gebärdensprachdolmetscher bei Behördenterminen
    • Arbeitsassistenz (→ USP)
      Bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz (in einigen Bundesländern beherrschen die Arbeitsassistentinnen/Arbeitsassistenten die Gebärdensprache)

    Rollstuhlfahrer und schwerst gehbehinderte Menschen

    Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer sowie schwerst gehbehinderte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zumutbar ist, erhalten insbesondere:

    Tipp

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) sowie für die soziale Rehabilitation die Länder die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz