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  • Bestandsänderungen zwischen Eigentumswohnungen

    Allgemeine Informationen

    Bestandsänderungen zwischen zwei Eigentumswohnungen, z.B. wenn eine Wohnungseigentümerin/ein Wohnungseigentümer ein Zimmer von einer Nachbarin/einem Nachbarn kauft, müssen verbüchert werden. Zuvor muss der Nutzwert in einem Gerichtsverfahren (Schlichtungsstellenverfahren) neu festgesetzt werden.

    Zuständige Stelle

    Das Bezirksgericht (→ BMJ), in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.

    Erforderliche Unterlagen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz