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  • Kostenträger

    Allgemeine Informationen

    Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

    Zuständige Stelle

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim

    Rechtsgrundlagen

    Behinderteneinstellungsgesetz (BEinG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz