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  • Verfahrenshilfe

    Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

    Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

    Hinweis

    Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

    Ausführliche Informationen zu den Themen "Verfahrenshilfeverteidigung" und "Kosten und Verfahrenshilfe" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion