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  • Rasenmähzeiten in Tirol

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Abfaltersbach 

    Verordnung 

    Verursachen von Lärm, einschließlich Rasenmähen 

    verboten:

    • täglich
      • 12 bis 14:30 Uhr
      • 22 bis 7 Uhr 

    Absam 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von Motorrasenmäher im Wohngebiet 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Achenkirch 

    keine Vorgaben 

     

     

    Alpbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Ampass 

    Verordnung 

    Verrichtung von lärmerregenden Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von mit Verbrennungsmotoren betriebenen Garten- und Arbeitsgeräten 
    (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Angath

    keine Vorgaben 

     

     

    Arzl im Pitztal keine Vorgaben    

    Aschau im Zillertal 

     keine Verordnung -  Die Gemeinde richtet sich nach den Vorgaben der Tiroler Baulärmverordnung.

     

     

    Außervillgraten keine Vorgaben    

    Axams 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion