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  • Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben O 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

       

     

     

    Oberhofen am Irrsee 

    keine Vorgaben 

     

     

    Oberkappel 

    Empfehlung

    Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    gilt nicht für: Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte 

     zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Oberneukirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Oberschlierbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Obertraun Empfehlung

    Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    gilt nicht für: Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Oepping 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • zu Mittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Offenhausen Empfehlung lärmverursachende Tätigkeiten

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 13 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 14 Uhr

    verboten: 

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Oftering 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Ohlsdorf 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen, oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 21 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • 18 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ort im Innkreis 

    Empfehlung

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Ostermiething Empfehlung Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag 
      • ganztägig

    Ottenshei

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag 
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ottnang 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion