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  • Zusatz- und Ergänzungsprüfungen

    Für folgende Studienrichtungen sind Prüfungen zu absolvieren, soweit sie in der Schule nicht unterrichtet wurden.

    Vor der Zulassung zum Studium sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen abzulegen:

    a) aus Latein:
    Höhere Schule Studienrichtung
    Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein Alte Geschichte und Altertumskunde
    Klassische Archäologie, Archäologie
    Klassische Philologie
    Klassische Philologie-Latein
    Ägyptologie
    Altertumswissenschaften
    Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
    b) aus Griechisch:
    Höhere Schule Studienrichtung
    Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch Klassische Philologie-Griechisch
    Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Griechisch
    c) aus Darstellender Geometrie:
    Höhere Schule Studienrichtung
    Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Darstellende Geometrie
    d) aus Biologie und Umweltkunde:
    Höhere Schule Studienrichtung

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten ohne Pflichtgegenstand Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen

    Erdwissenschaften
    Biologie
    Lehramtsstudium in den Unterrichtsfächern Biologie und Umweltkunde
    Pharmazie
    Humanmedizin
    Zahnmedizin
    Veterinärmedizin
    Biomedizin und Biotechnologie
    Molekulare Medizin

    Achtung

    Die Zusatzprüfung in Latein ist nicht notwendig, wenn dieses Fach an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.

    Die Zusatzprüfung in Griechisch ist nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.

    Zusatzprüfungen aus Darstellende Geometrie sind nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

    Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

    Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt für sämtliche Studienrichtungen, in welchen ein Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren vorgesehen ist, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus (angewandte) Naturwissenschaften, (angewandte) Biologie oder (angewandte) Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.

    Vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. für Bachelorstudien vor der Bachelorprüfung sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen abzulegen:

    a) aus Latein:
    Höhere Schule Studienrichtung
    Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen
    Rechtswissenschaften
    Philosophie
    Geschichte
    Kunstgeschichte
    Urgeschichte und Historische Archäologie
    Musikwissenschaft
    Sprachwissenschaft
    Deutsche Philologie
    Klassische Philologie-Griechisch
    Anglistik und Amerikanistik
    Romanistik
    Slawistik
    Finno-Ugristik
    Byzantinistik und Neogräzistik
    Altsemitische Philologie und orientalische Archäologie
    Arabistik
    Turkologie
    Judaistik
    Sprachen und Kulturen des Alten Orients
    Pharmazie
    Vergleichende Literaturwissenschaft
    Skandinavistik
    Humanmedizin
    Zahnmedizin
    Veterinärmedizin
    Classica et Orientalia
    Archäologien
    Lehramtsstudium in den Unterrichtsfächern:
    Katholische Religion,
    Evangelische Religion,
    Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,
    Burgenlandkroatisch/Kroatisch,
    Deutsch,
    Englisch,
    Französisch,
    Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
    Griechisch,
    Italienisch,
    Polnisch,
    Russisch,
    Slowakisch,
    Slowenisch,
    Spanisch,
    Tschechisch,
    Ungarisch;
    b) aus Griechisch:
    Höhere Schule Studienrichtung
    Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch Klassische Philologie
    Klassische Philologie-Latein
    Byzantinistik und Neogräzistik
    Evangelische Fachtheologie
    Katholische Fachtheologie
    Katholische Religionspädagogik (mit Ausnahme der Bachelorstudien
    Katholische Religionspädagogik und Religionspädagogik)
    Alte Geschichte und Altertumskunde
    Altertumswissenschaften
    Klassische Archäologie, Archäologie
    Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
    c) aus Darstellender Geometrie:
    Höhere Schule Studienrichtung
    Allgemeinbildende höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie
    Höhere Lehranstalt textilkaufmännischer Richtung
    Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und Drucktechnik
    Höhere Lehranstalt für Tourismus (Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe)
    Handelsakademie
    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
    Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (ausgenommen für Landtechnik und Forstwirtschaft)
    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
    Bauingenieurwesen
    Architektur
    Maschinenbau
    Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
    Verfahrenstechnik
    Vermessung und Geoinformation
    Angewandte Geowissenschaften
    Bergwesen
    Metallurgie
    Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik
    Kunststofftechnik
    Montanmaschinenbau
    Petroleum Engineering
    Werkstoffwissenschaft
    Mechatronik
    Industrial Design
    Recyclingtechnik
    Industrielogistik
    Industrielle Energietechnik

    Achtung

    Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.

    Die Zusatzprüfung aus Griechisch entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Griechisch nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

    Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

    Zusatzprüfungen sind gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes abzulegen.

    Diese Zusatzprüfungen können auch in Form von Ergänzungsprüfungen an der Universität oder der Pädagogischen Hochschule abgelegt werden.

    In den Curricula (Studienplänen) der oben genannten Studienrichtungen kann vorgesehen werden, dass die Zusatzprüfung als Voraussetzung für die Anmeldung zu einem bestimmten Modul oder zu einer bestimmten Lehrveranstaltung bereits vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der Bachelorprüfung abzulegen ist.

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung