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  • Wohnschirm

    Programm des Sozialministeriums, das Wohnungslosigkeit verhindert und beendet – Wohnschirm ist ein subsidiäres Programm: Es hilft dann, wenn eigene Mittel sowie Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen oder nicht zur Verfügung stehen.

    Miete: Verhinderung von Wohnungslosigkeit

    Wohnschirm-Miete unterstützt Mieterinnen/Mieter, die durch die Folgen der Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiter:innen kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

    Housing First: Beendigung von Wohnungslosigkeit

    Housing-First unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.

    Energie: Energiesicherung

    Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.

    Kostenlose Beratung

    Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie: Kommen Sie zur kostenlosen Beratung! Auf der Wohnschirm-Website (→ BMASGPK) finden Sie alle Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

    Weiterführende Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 24. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz