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  • Auslauf

    Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.

    Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 27. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion