Skip to content
  • Förderungen
  • Förderungen der Marktgemeinde Dobl-Zwaring


    Allgemeine Bedingungen:

    Wenn nicht anders angeführt, sind alle Förderungen mit der jeweiligen Bestätigung per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at im Gemeindeamt unter Angabe der Bankverbindung (IBAN) zu beantragen.

     

     


    Familien und Bildung

    Geburt

    € 130,00 Dobl-Zwaring Gutscheine

    und eine Kindersicherheitsbox im Wert von ca. € 60,00

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Übergabe durch Bürgermeisterin (bei Gratulation)

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Geburt des    Kindes und Zeitpunkt der Antragstellung

    • Antragstellung innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes
    Tagesmütter Betreuung

    Eltern erhalten einen Zuschuss zum monatlichen Elternbeitrag wie folgt:

     

    Stundenkategorie
    Tagesmutter
    BetreuungskostenElternbeitragUnterstützungsbeitrag der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
    15 Std.€ 188,23€ 145,00€ 43,23
    20 Std.€ 252,93€ 170,00€ 82,93
    25 Std.€ 317,64€ 195,00€ 122,64
    30 Std.€ 379,40€ 220,00€ 159,40
    35 Std.€ 444,11€ 270,00€ 174,11
    40 Std.€ 508,81€ 320,00€ 188,81
    45 Std.€ 570,57€ 370,00€ 200,57
    Tagesmütter SteiermarkStand September 2024

     

    Modalitäten/Abwicklung:

    • Verrechnung erfolgt direkt mit dem Tagesmütterverein Kalsdorf

    Voraussetzung:

    • für Kinder von 0 – 3 Jahren
    • bis zur Vollendung des  4. Lebensjahres nur, wenn in den Kindergärten Dobl und Zwaring kein Platz frei ist
    • Betreuung bei Tagesmüttern außerhalb der Marktgemeinde Dobl-Zwaring nur wenn kein freier Platz bei einer Tagesmutter innerhalb der Gemeinde mit dem oben angeführten Maximalbetrag
    Tagesmütterförderung

    € 200,00 pro Monat

    Modalitäten/Abwicklung:

    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)

    Voraussetzung:

    • Betreuung mind. eines Kindes aus der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
    • Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring

     

    Übernahme der gesamten Ausbildungskosten
    • Hauptwohnsitz der Tagesmutter in der Marktgemeinde Dobl-Zwaring länger als 3 Jahre ab Beginn der Tagesmuttertätigkeit
    • Bei weniger als 3-jähriger Tagesmuttertätigkeit sind die Ausbildungskosten aliquot an die Gemeinde zurück zu bezahlen.
    Schulveranstaltungen

    € 50,00

    Modalitäten, Abwicklung:

    • einmal pro Schuljahr für konkrete Schulveranstaltung (Schikurs, Schullandwoche, Ferienwochen, Schwimmkurse etc.)

    • bis zur Matura

    • Vorlage der Schulbestätigung über die Teilnahme

    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit  Bankverbindung (IBAN)

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Kindes und mind. eines Elternteiles in der Gemeinde zum Zeitpunkt der Schulveranstaltung und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab der Veranstaltung
    Kinogutschein zum 16. Geburtstag

    € 20,00  (Kinogutschein)

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Schreiben mit Glückwunsch und Gutschein von der Bürgermeisterin

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde

    Maturaball

    € 50,00

    Modalitäten, Abwicklung:

    • schriftlicher Antrag des Maturanten/des Veranstalters  per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)

    • Überweisung auf das im Gemeindeamt bekannt zu gebende Maturaballkonto

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Ansuchens

    Positiver Lehrabschluss

    € 200,00

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Vorlage des  Zeugnisses

    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN)

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Lehrlings in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Lehrabschlusses und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr nach der Lehrabschlussprüfung
    • Keine Altersbeschränkung
    • Es werden auch mehrere Lehrabschlüsse mit diesem Betrag gefördert!
    Schulstartgeld

    €  100,00

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse Volksschule
    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN), Name des Kindes, Bekanntgabe der Schule
    • bei sprengelfremdem Schulbesuch schriftliche Schulbesuchsbestätigung der Volksschule

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde
    • Das Ansuchen hat bis längstens zum Ende des laufenden Schuljahres zu erfolgen.
    Förderung des Besuchs der PMS Dobl und aller Privatschulen (5. bis 8. Schulstufe)

    € 1.000,00

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse der privaten Mittelschule Dobl

    • Vorlage der Schülerliste, Überweisung der Förderung direkt an die PMS Dobl

    • Jährlich für Kinder der 1. bis 4. Klasse einer privaten Schule
    • Schulbesuchsbestätigung der privaten Schule und Einzahlungsbestätigung für das Schulgeld

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz von Kind und mind. einem Elternteil/Erziehungsberechtigten in der Gemeinde

    Musikschule - Förderung

    Um den Unterricht zu den angegebenen Konditionen anbieten zu können, werden
    die Schüler*innen von der Marktgemeinde DoblZwaring und vom Land Steiermark gefördert.

    Voraussetzungen:

    • Schüler*innen ab dem 4. Lebensjahr und Personen, die am ersten Tag des Unterrichtsjahres das
      24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

      Stichtag: geboren nach dem 09.09.2000
    • Hauptwohnsitz der Schülerin / des Schülers und der Erziehungsberechtigten in einer der o.g.
      Gemeinden
    • beim Hauptfach verpflichtender Besuch eines kostenfreien ergänzenden Kursfaches
      (= Ergänzungsfach) im Ausmaß von 9 bzw. 18 Einheiten pro Schuljahr
    • regelmäßiger Besuch der Musikschule für die Dauer des gesamten Schuljahres
      (Mindestanwesenheit 24 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr)

    Die Förderung wird nur für ein Haupt oder ein Kursfach gewährt
    ausgenommen: bewilligtes Zweitfach für begabte Schüler*innen.


    Öffentlicher Verkehr

    KlimaTicket Neu
    • KlimaTicket Steiermark Classic  € 499,00

               Förderung Gemeinde 20% = € 99,80

    • KlimaTicket Steiermark Classic  übertragbar € 606,00

               Förderung Gemeinde = € 99,80*

    • KlimaTicket Steiermark Senior/Jugend/Spezial € 374,00

               Förderung Gemeinde 20% = € 74,80

    • KlimaTicket Österreich Classic € 1.095,00,

               Förderung Gemeinde = € 99,80*

    • KlimaTicket Österreich Senior/Jugend/Spezial  € 821,00,

               Förderung Gemeinde = € 99,80*

    • KlimaTicket Österreich Familie € 1.205,00/€ 931,00,

               Förderung Gemeinde = € 99,80*

    *) Förderung der Gemeinde orientiert sich an dem Förderbetrag „20% KlimaTicket Steiermark Classic“.

     

    Der Preis des KlimaTickets Steiermark wird entsprechend den vertraglichen Bestimmungen zu Tarifanpassungen im Verkehrsverbund Steiermark jährlich indexiert werden.


    Modalitäten, Abwicklung:

    • Vorlage des Tickets im Gemeindeamt
    • Bei übertragbaren Tickets: Rechnung mit Namen erforderlich
    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und Kopie des Tickets bzw. Rechnung mit Namen

    Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum
    Top-Ticket für SchülerInnen und Lehrlinge

    50% der Aufzahlung     Modalitäten, Abwicklung:

    • Für SchülerInnen und Lehrlinge • Preis abzüglich Selbstbehalt – davon 50% Förderung• schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und Kopie des Top-Ticket

    Voraussetzung:• Hauptwohnsitz des Jugendlichen in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum
    Öffi-Tickets für Studierende
    • Für Studentinnen und Studenten
    • 50 % der Mobilitätskosten (ÖV) am Studienort
    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und Kopie der ÖV-Tickets

    Voraussetzung:

    • Vorlage eines ÖV-Tickets mit Rechnung
    • Hauptwohnsitz der Studentin/des Studenten in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens
    • Inskriptionsbestätigung (gilt nicht für TOP-Ticket für Studierende)
    • 26. Lebensjahr noch nicht vollendet
    • Ansuchen max. ein Jahr ab Kaufdatum
    Verbund Halb-/Ganzjahresticket

    20 % des KaufpreisesModalitäten, Abwicklung: • Gefördert werden maximal 3 Zonen• Vorlage des Tickets im Gemeindeamt• Bei übertragbaren Tickets: Rechnung mit Namen erforderlich

    • schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und Kopie des Ticket bzw. Rechnung mit Namen

     

    Voraussetzung:• Hauptwohnsitz des Antragstellers in der Gemeinde zum Zeitpunkt des Kaufes und des Ansuchens

    • Ansuchen bis max. ein Jahr ab Kaufdatum

    Umweltförderungen

    Fotovoltaik-Anlagen

    €100,00  pro kWp

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Förderung je nach Leistung
    • Obergrenze 5 kWp (€ 500,00)
    • 6 Monate ab Rechnungsdatum & Fertigstellungsmeldung eines befugten Installationsunternehmens
    • schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und der Rechnungskopie der Anlage
    • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgter Meldung lt. §21 des steiermärkischen Baugesetzes an das Bauamt der Marktgemeinde.
    Förderung für Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage

    € 100,00 pro kWh

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Förderung je nach Leistung
    • Obergrenze 10 kWh (€ 1.000,00)
    • 6 Monate ab Rechnungsdatum & Fertigstellungsmeldung eines befugten Installationsunternehmens
    • schriftlicher Antrag per e-mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und Rechnungskopie der Anlage
    • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgter Meldung lt. §21 des steiermärkischen Baugesetzes an das Bauamt der Marktgemeinde.
    Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel oder Stückholz), Anschluss an eine Nahwärme

    €  500,00 je Anlage bzw. Anschluss an eine Nahwärme

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Einmalig pro Anlage bzw. Anschluss an eine Nahwärme

    Voraussetzung:

    • Vorlage der Unterlagen (Rechnungskopie, Kopie des Einzahlungsbeleges) und Einhaltung der Bedingungen für die Landesförderung
    • 6 Monate ab Rechnungsdatum & Fertigstellungsmeldung eines befugten Installationsunternehmens
    • Ansuchen für Förderungen für Mehrparteienwohnhäuser sind bei Bedarf individuell im Gemeinderat zu beraten
    Solaranlagen

    € 40,00  pro m2 Kollektorfläche

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Förderung je nach Kollektorfläche• Obergrenze 10 m2 (max. € 400,00)
    • Vorlage der Unterlagen und Einhaltung der Bedingungen für die Landesförderung
    Wärmepumpen

    €  200,00  je Objekt

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Für Erdwärmepumpe mit Flächenkollektor und Tiefenbohrung (nicht für Luft-Wärme-Pumpen)
    • schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und der Rechnungskopie der Anlage
    Aufschließungskosten Bauplatz

    € 500,00Modalitäten, Abwicklung:

    • Pro Bauplatz werden einmalig € 500,00 an Aufschließungskosten für die Staubfreimachung der Straße gefördert
    • Aufschließung von zumindest zwei Bauplätzen durch die Erschließungsstraße• Abwicklung der Staubfreimachung durch die Grundeigentümer
    • formloser schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Bankverbindung (IBAN) und der Rechnungskopie der Aufwendungen

    Landwirtschaft

    Bienenhaltung

    Voraussetzung/Modalitäten:

    • Bienenstand: im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Dobl-Zwaring
    • Hauptwohnsitz der/des Förderungsantragsstellers/In: in der Gemeinde Dobl-Zwaring
    • Die Bienenstöcke stehen das ganze Jahr in der Gemeinde Dobl-Zwaring
      (keine Wanderung in auswärtige Gebiete)
    • Nachweisliche Mitgliedschaft bei einem Bienenzuchtverein
    • Abgabe des Förderungsantrages bis spätestens 31. Mai jeden Jahres
    • Auszahlung erfolgt direkt an die/den jeweiligen Imker/in
    • Die Förderung durch die Marktgemeinde Dobl-Zwaring in der Höhe von
      € 25,-/Bienenvolk/Jahr ist gedeckelt mit max. 20 Völkern
    • den Förderungsantrag erhalten Sie bei Ihrem Obmann des Bienenzuchtvereins
      bzw. direkt in der Gemeinde (Download hier möglich)
    Kuhprämie

    € 50,00 pro Kuh und Jahr für Rinder ab 14 Monate (deckungsfähig)

    Schweine

    € 20,00  Besamungszuschuss pro Sau und Jahr

    Schafe und Ziegen

    € 8,00  pro Muttertier und Jahr

    • Grundlage ist jeweils die Tierliste von der Agrarmarkt Austria
    • Antragstellung durch Tierzuchtverein
    • Überweisung an den Tierzuchtverein

    Wirtschaft

    Jahresbetrag Kommunalsteueraufkommen

    Jahresbetrag Kommunalsteueraufkommen

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Das Kommunalsteueraufkommen der ersten drei Jahre wird summiert und diese Summe durch drei dividiert. Der damit errechnete Durchschnittsbetrag wird im 4. und 5. Jahr je zur Hälfte als Förderung ausbezahlt
    • schriftlicher Antrag per E-Mail an gde@dobl-zwaring.gv.at mit Aufstellung des Kommunalsteueraufkommens und Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)
    Wirtschaftsförderung ab 100 MitarbeiterInnen

    Modalitäten, Abwicklung:

    • Einmalige Förderung von € 50.000,00 wenn der Betrieb 100 MitarbeiterInnen in der Gemeinde beschäftigt.
    • schriftlicher Antrag per e-mail an gde@dobl-zwaring.gv.at durch den Betrieb mit Bekanntgabe der Bankverbindung (IBAN)
    • Nachweis durch den Betrieb erforderlich