Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.
Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 7. Oktober 2024 bis 28. Februar 2025
in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, beantragt werden.
Neu ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung.
Der Heizkostenzuschuss unter folgendem Link beantragt werden:
Online-Antrag Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben.
Diese betragen:
- Für Einzelpersonen Haushalte: € 1.572,-
- Für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,-
- Für jedes Familienhilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 472,-
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Bei Fragen steht Ihnen wie immer auch das Sozialservice des Landes unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 10 10 zur Verfügung.