Medieninhaber und Betreiber dieser Internetpräsentation
Marktgemeinde Dobl-Zwaring
Marktplatz 1
8143 Dobl-Zwaring
Steiermark, Österreich
Tel.: 03136/52111
Fax: 03136/521119
E-Mail: gde@dobl-zwaring.gv.at
UID-Nr. ATU69183527
IBAN: AT32 3821 0000 0614 6096 BIC: RZSTAT2G210
Einbringung von Anbringen, Unterlagen und Schriftstücken
Für die Einbringung von Anbringen, Schriftstücken und Unterlagen jedweder Art stehen folgende Möglichkeiten und Adressen zur Verfügung:
Per Post: Marktgemeinde Dobl-Zwaring, A-8143 Dobl-Zwaring, Marktplatz 1
Per Telefax: Nr. 0043 3136 521 119
Per E-Mail: ausschließlich die Adresse: gde@dobl-zwaring.gv.at
Briefkasten beim Eingang Gemeindeamt
Hinweis: Anbringen, Schriftstücke und Unterlagen, die mit Telefax oder per E-Mail (elektronisch) außerhalb der Amtsstunden eingebracht werden, gelten erst mit dem darauffolgenden Wiederbeginn der Amtsstunden als im Marktgemeindeamt Dobl-Zwaring eingelangt.
Der Briefkasten am Gemeindehaus-Eingang wird nur zu Beginn der Amtsstunden geleert und gelten nur bis dahin eingebrachte Schriftstücke und Unterlagen jeweils als rechtzeitig eingebracht.
Allgemeines: Übermittelte E-Mails und allenfalls angehängte Dateien müssen mit IBM-kompatiblen PCs (Microsoft Windows- und Linux-Betriebssysteme) gelesen werden können.Die Dateigröße einzelner E-Mails (inklusive aller Anhänge) darf 5 MB nicht übersteigen.
Dateiformate:Lesbare und daher akzeptierte Dateiformate sind ausschließlich folgende Dokumente und Dateien: Reine Textdateien (txt) und Dokumente, welche mit der Software Microsoft Word für Windows (doc, rtf) oder mit Microsoft Excel (xls) erstellt wurden und ohne Eingabe von Kennworten vollständig gelesen werden können; weiters Adobe Acrobat-Dateien (pdf).An Bilddateien können verarbeitet werden: gif, jpg, tif, tiff, bmp
Datenkomprimierung:Dateien dürfen als zip-Datei komprimiert („gepackt“) werden, allerdings darf kein Kennwort zum Öffnen bzw Entkomprimieren erforderlich sein.
Zulässige Datenträger:Unterlagen und Anbringen können auch auf Datenträgern eingebracht werden. Folgende Datenträger sind zulässig:CD-Formate (Compact Disc, 12 cm): 700 MB/80 Min: CD, CD-R, CD+R, CD-RW, CD+RW; weiters CD-Formate (8 cm)DVD-Formate (Digital Versatile Disc, 12 cm) der Standards DVD-5 und DVD-9 (4,7 GB/120 Min bzw 8,2 GB: DVD, DVD-R, DVD+R, DVD-RW, DVD+RW)Alle vorgenannten Vorgaben (allerdings ohne Beschränkung hinsichtlich der Dateigrößen) gelten auch für die Einreichung auf Datenträgern. CD- und DVD-Datenträger müssen finalisiert sein, um sicher lesbar zu sein.Innerhalb der Amtszeiten können Anbringen auch unter Verwendung folgender Speichermedien vorlegt werden, welche dann auf die EDV-Anlage der Gemeinde kopiert werden und Ihnen anschließend der Datenträger wieder zurück gegeben werden kann: USB-Stick (USB 1.0. USB 2.0), SD-Card
Sonstige Datenträger und Übertragungswege bzw. -möglichkeiten sind nicht zulässig.
Weitere Hinweise
Sollte die EDV der Gemeinde durch eine der eingebrachten Dateien Schaden nehmen oder Dritten Schäden zufügen, kann die Gemeinde Schadersatzansprüche gegen den Einbringer geltend machen. Auf die Notwendigkeit der Verwendung von stets aktuell gehaltenen Virenschutzprogramme wird daher besonders hingewiesen.Es wird darauf hingewiesen, dass das Übermittlungsrisiko der elektronischen Einreichung schriftlicher Anbringen ausschließlich beim Absender liegt.Die Gemeinde kann auffordern, elektronisch eingereichte Anbringen schriftlich zu bestätigen.
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