Reisepass rechtzeitig beantragen !
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reisepasses momentan mit einer Wartezeit von bis zu drei Wochen zu rechnen ist.
Die Antragstellung im Gemeindeamt ist während der Parteienverkehrszeiten ohne Termin jederzeit möglich.
Die Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat und Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich.
Eine Beantragung über die Gemeinde ist ein freiwilliges Zusatzservice und ausschließlich für all jene mit Hauptwohnsitz möglich.
Notwendig sind ein EU-Passfoto (nicht älter als sechs Monate), der derzeitige Reisepass sowie bei etwaigen Änderungen (wie z.B. Heirat)
Eine Beantragung über die Gemeinde ist ein freiwilliges Zusatzservice und ausschließlich für all jene mit Hauptwohnsitz möglich.
Notwendig sind ein EU-Passfoto (nicht älter als sechs Monate), der derzeitige Reisepass sowie bei etwaigen Änderungen (wie z.B. Heirat)
ist die entsprechende Urkunde vorzulegen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Passes ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Für telefonische Auskünfte steht ihnen das Bürgerservice gerne zur Verfügung: 03136/521 11-0