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  • Geburtsurkunde

    Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

    Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall

    • den Namen des Kindes,
    • die Namen der Eltern,
    • das Geschlecht des Kindes,
    • den Geburtszeitpunkt sowie
    • den Geburtsort des Kindes.

    Hinweis

    Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion