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  • Übungsfahrten – Antrag auf Durchführung

    Allgemeine Informationen

    Die Bewerberin/der Bewerber kann zusätzlich zum Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung auch den Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen. Für die Führerscheinklasse A (A1, A2) ist die Durchführung von Übungsfahrten im privaten Rahmen jedoch nicht möglich.

    Übungsfahrten dürfen nur innerhalb Österreichs durchgeführt werden. Der Bewilligungsbescheid gilt maximal 18 Monate und kann nur einmal erteilt werden. Es dürfen im Bescheid maximal zwei Begleitpersonen angegeben werden.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für die Begleitperson:

    • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
    • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
    • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

      Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Der Antrag ist von der Bewerberin/dem Bewerber bei der Fahrschule (→ WKO) einzubringen. Über den Antrag entscheidet die Standortbehörde der Fahrschule.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Behörde erlässt nach positiver Erledigung den Bewilligungsbescheid. Dieser ergeht an die Bewerberin/den Bewerber. Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit den Übungsfahrten beginnen. Ausführliche Informationen zur Ausstattung des Übungsfahrzeugs und zu den Übungsfahrten mit der Begleitperson finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Für die Begleitperson:

    • Eventuell Führerschein
    • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis in der betreffenden Klasse (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. mittels
      • Zulassungsschein
      • Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers
    • Erklärung des Naheverhältnisses zur Bewerberin/zum Bewerber
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
    • Gegebenenfalls Bestätigung der Fahrschule über die theoretische Einweisung

    Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

    Für die Bewerberin/den Bewerber:

    Für das Übungsfahrzeug:

    • Eventuell Zustimmungserklärung der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers des Übungsfahrzeugs, falls diese/dieser nicht die Begleitperson ist

    Hinweis

    Es können auch mehrere Fahrzeuge als Übungsfahrzeuge verwendet werden.

    Kosten

    Sofern keine zusätzlichen Beilagen vorgelegt werden, beträgt die Gesamtgebühr 41,60 Euro.

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Zustimmungserklärung für Übungs-/Ausbildungs-/Prüfungsfahrten

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie