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  • EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union

    Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union stellen die Grundlage des Binnenmarkts dar. Zu den Grundfreiheiten zählen:

    • Dienstleistungsverkehrsfreiheit
      Die Dienstleitungsverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern die freie, grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne Beeinträchtigung aufgrund von Staatsangehörigkeit
    • Kapitalverkehrsfreiheit
      Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht durch eine Liberalisierung des Kapitalverkehrs den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe zwischen den Mitgliedstaaten (und zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten)
    • Personenverkehrsfreiheit
      Die Personenverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern prinzipiell in einem anderen Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten
    • Warenverkehrsfreiheit
      Die Warenverkehrsfreiheit ermöglicht, dass Waren im gesamten Binnenmarkt frei zirkulieren können
    Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion