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  • Absetzbetrag

    Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

    Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

    • Verkehrsabsetzbetrag
    • Pensionistenabsetzbetrag

    Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

    • Alleinverdienerabsetzbetrag
    • Alleinerzieherabsetzbetrag
    • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
    • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
    • Unterhaltsabsetzbetrag
    • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
    • Mehrkindzuschlag
    • Pendlereuro
    • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
    • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

    Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion